@article{66030,
  abstract     = {{<jats:p>Die Frage, ob bei einer Verbraucherbürgschaft, die in einer Außergeschäftsraumsituation abgegeben worden ist, ein Wider-rufsrecht besteht, ist seit nunmehr 30 Jahren umstritten. Der BGH hatte im Jahr 2020 in einem Grundsatzurteil das Widerrufsrecht abgelehnt - nur neun Monate vor der erneuten Ände-rung des für diese Frage entscheidenden § 312 BGB. Der Beitrag zeigt, dass die Abgabe einer Bürgschaftserklärung notwendigerweise mit der Bereitstellung personenbezogener Daten verbunden ist. Dies eröffnet aufgrund des überobligatorisch weit gefassten Tatbestands des neuen § 312 Abs. 1a BGB den Anwendungsbereich des Verbrauchervertragsrechts und begründet damit das Widerrufsrecht nach § 312g BGB.</jats:p>}},
  author       = {{Bartlitz, David}},
  issn         = {{0022-6882}},
  journal      = {{JuristenZeitung}},
  number       = {{12}},
  pages        = {{537--545}},
  publisher    = {{Mohr Siebeck}},
  title        = {{{Die Widerruflichkeit der Verbraucherbürgschaft – a never ending story}}},
  doi          = {{10.1628/jz-2026-0161}},
  volume       = {{81}},
  year         = {{2026}},
}

